
Steuerbegriffe verständlich erklärt
Das deutsche Steuergesetz ist eines der kompliziertesten der Welt — kein Wunder, dass selbst viele Steuerprofis nicht alle absetzbaren Posten kennen. Das »M« Magazin veröffentlicht regelmäßig aktuelle Tipps, mit denen Steuerzahler sparen können.
Wer über die Steuererklärung grübelt, stößt immer wieder auf ein Verfahren: die Günstigerprüfung. Wer aber führt sie durch und warum? Die Günstigerprüfung ist notwendig, weil das deutsche Steuerrecht in einigen Fällen ein Wahlrecht gewährt. In den meisten Fällen prüft das Finanzamt automatisch für den Steuerpfl ichtigen, welche Variante für ihn günstiger ist, das heißt, ihn fi nanziell besserstellt. Mit welcher Variante sich der Steuerpflichtigen bei der Berechnung stellt, erläutern wir hier am Beispiel einzelner Positionen der Einkommensteuererklärung:
KINDERFREIBETRAG
Hier wird vom Finanzamt festgestellt, ob das jährliche Kindergeld oder der Kinderfreibeitrag in Höhe von 7.428 Euro die bessere Wahl für den Steuerzahler ist, da nur eine Möglichkeit der Entlastung für Familien genutzt werden kann. Eltern bekommen für jedes Kind jeden Monat Kindergeld überwiesen. Dieses wird für jedes Kind extra dem rechnerischen Steuervorteil durch die Freibeträge für Kinder gegenübergestellt. Ist die Steuererleichterung durch die Freibeträge für Kinder höher als das Kindergeld, wird die Steuererleichterung gewährt. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird jedoch gegengerechnet. Die Praxis zeigt aber, dass in den meisten Fällen das Kindergeld besser abschneidet, weil der Steuerfreibetrag erst bei Besserverdienern ab einem Einkommen von ca. 60.000 Euro zum Tragen kommt.
PENDLERPAUSCHALE
Um täglich in die Arbeit und wieder nach Hause zu kommen, muss ein Weg zurückgelegt werden. Bei den Fahrtkosten zur Arbeit wird vom Finanzamt automatisch verglichen, ob der Arbeitnehmer mit der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer oder den tatsächlichen Kosten bei der Nutzung von öff entlichen Verkehrsmitteln besser fährt.
PRIVATE ALTERSVORSORGE
Wird in einen Riester-Vertrag eingezahlt, so prüft der Fiskus jedes Jahr, ob alle eingezahlten Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgaben anerkannt werden. Der Sonderausgabenabzug fi ndet dann statt, wenn die automatische Günstigerprüfung ergibt, dass die Steuerersparnis höher ist als die Summe der Zulagen.
ABGELTUNGSSTEUER
Steuerpfl ichtige können selbst auch eine Günstigerprüfung im Hinblick auf Kapitalerträge von sich aus beim Finanzamt beantragen, da in diesem Fall keine automatische Prüfung durch das Finanzamt erfolgt. Das ist dann sinnvoll, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt (denn dann ist er niedriger als der Abgeltungssteuersatz) und die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei einem Single und 1.602 Euro bei einem Ehepaar übersteigen. Der Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer würde den Steuerpfl ichtigen in diesem Fall schlechter stellen als wenn die Kapitalerträge zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. In diesem Fall ist eine Steuerrückerstattung fällig.
TEXT: Hans-Werner Mayer