Pflicht zur Grundsteuer-Anmeldung

Anmeldung bei ELSTER

Die Grundsteuer muss reformiert werden – und der gesamte Grundbesitz in Deutschland wird dafür neu bewertet. Deshalb muss für jedes der rund 35 Millionen Grundstücke hierzulande bis Ende Oktober eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgegeben werden. In der Regel in elektronischer Form!

Die Pflicht betrifft nicht nur alle Eigentümer von Grund und Boden, sondern auch die Besitzer einer Eigentumswohnung. Sie müssen persönlich eine Erklärung abgegeben. Die nötigen Angaben können seit Anfang Juli 2022 online über das offizielle Steuerportal ELSTER der deutschen Finanzbehörden gemacht werden. Für die kostenlose Anmeldung benötigen Sie Ihre persönlichen Daten, inklusive Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr). Diese bitte nicht mit Ihrer Steuernummer verwechseln! Die »IdNr« befindet sich auf jedem Steuerbescheid. Falls nötig, kann sie beim zuständigen Finanzamt neu erfragt werden. Die »IdNr« bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z.B. nach einem Umzug, nach einer Namensänderung durch eine Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes.

Neuanmeldung

Um sich neu zu registrieren, nutzen Sie auf der Startseite www.elster.de die Schaltfläche »Benutzerkonto erstellen«. Dort erscheint in einem Fenster diese Information: „Bei uns benötigen Sie aus Sicherheitsgründen eine Zertifikatsdatei. Die Zertifikatsdatei erhalten Sie am Ende der Registrierung.“ Tipp: Klicken Sie immer auf den blauen Button mit dem Fragezeichen, um weitere Informationen zu erhalten. Auf der nächsten Seite wählen Sie als Privatperson aus, ob Sie sich mit der Zertifikatsdatei oder mit dem Personalausweis einwählen wollen. Die Anmelde-Option mit dem Personalausweis können Sie aber nur nutzen, wenn Sie ein kompatibles Kartenlesegerät besitzen und die entsprechende Ausweis-App auf Ihrem Smartphone installiert haben. Vorteil dieser Option: Sind die technischen Voraussetzungen vorhanden, geht die Anmeldung auf diesem Weg schneller und kann unmittelbar abgeschlossen werden.
 
Gehen Sie den empfohlenen Weg über eine Zertifikatsdatei, wählen Sie als Privatperson im nächsten Schritt die Option »Für mich (und gemeinsam veranlagten Partner)« aus und drücken auf »Weiter«. Im nächsten Schritt wählen Sie die Option »Mit steuerlicher Identifikationsnummer«. Dann werden Sie aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Steuer-ID einzugeben und einen Benutzernamen festzulegen. Der ist frei wählbar. Nachdem Sie Ihre Daten überprüft haben, drücken Sie auf »Absenden«. Im Anschluss prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang. Dort geht nach kurzer Zeit eine Nachricht ein; mit einem Klick auf den Link in der E-Mail bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Ist das erledigt, erhalten Sie eine zweite E-Mail mit einer sogenannten Aktivierungs-ID. Diese Nachricht sollte Sie zunächst speichern, denn nun müssen Sie noch auf einen Brief warten.

Warten auf Post

Für den nächsten Schritt benötigen Sie einen Brief, den Sie geschickt bekommen. Durch den Postversand soll ausgeschlossen werden, dass unberechtigte Personen einen Zugang in Ihrem Namen anlegen können. Ihre Postanschrift kennt die Meldebehörde durch Ihre angegebene steuerliche Identifikationsnummer. Mit diesem Schreiben erhalten Sie einen zusätzlichen Aktivierungscode! Sobald Sie den Brief erhalten haben, können Sie die Registrierung abschließen: Nutzen Sie dafür den Link aus der zweiten E-Mail, die Sie gespeichert haben. Klicken Sie auf den Link und tragen Sie in die entsprechenden Felder zum einen die Aktivierungs-ID aus der E-Mail und zum anderen den Aktivierungscode aus dem Brief ein. Automatisch wird auf der nächsten Seite eine Zertifikatsdatei auf Ihrem Computer erzeugt. Darin befindet sich ein privater Schlüssel, um Ihre Kommunikation mit der Steuerbehörde zu verschlüsseln. Sie müssen die Zertifikatsdatei durch ein Passwort schützen, das Sie selbst festlegen. Speichern Sie die Zertifikatsdatei ab. Um sicherzugehen, dass die Zertifikatsdatei fehlerfrei gespeichert wurde, muss man sich zum Abschluss einmal mit der heruntergeladenen Zertifikatsdatei anmelden. Klicken Sie auf »Durchsuchen« und wählen Sie die Zertifikatsdatei auf Ihrem PC aus. Dann tippen Sie das von Ihnen vergebene Passwort ein.

Wenn alles funktioniert hat, sind Sie erfolgreich beim ELSTER-Portal angemeldet und können es nutzen, um die »Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes« online abzugeben. Die Frist zur Einreichung endet am 31.10.2022. Die Zeit wird also langsam knapp. Danach muss die Erklärung alle sieben Jahre sowie bei grundlegenden Änderungen am Grundbesitz abgegeben werden. Übrigens: Wer sich bereits beim Online-Steuerportal ELSTER als Nutzer registriert hat, um beispielsweise die Einkommenssteuererklärung abzugeben, muss sich für die Grundsteuer-Erklärung nicht neu anmelden, sondern kann den bestehenden Zugang nutzen.

Welche Informationen werden abgefragt?

  • Ihr Aktenzeichen

  • Grundbuchinformationen (Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung)

  • Bei mehreren Eigentümern: Besitzverhältnisse

  • Grundstücksart

  • Grundstücksfläche

  • Bodenrichtwert

  • Baujahr und ggf. Jahr einer Kernsanierung

  • Wohnfläche

Was gehört nicht zur Wohnfläche?
Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume, Garagen, Dachboden, Treppe mit mehr als drei Stufen

Was gehört zur Wohnfläche?
Balkone, Terrassen und Loggien in der Regel zu einem Viertel, ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zur Hälfte, Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe von weniger als zwei Metern zur Hälfte

Welche Unterlagen sollte ich bereitlegen?
Grundbuchauszug und/oder Kaufunterlagen, ggf. aktuellen Grundsteuerbescheid, Informationen zur Wohnfläche, Informationen zu Sanierungsmaßnahmen. Das Finanzamt hat in den meisten Fällen in einem individuellen Schreiben die wichtigsten Angaben für Ihre Grundsteuererklärung mitgeteilt. Diese können Sie nach einer Überprüfung übernehmen. In den meisten Fällen müssen Sie also keine Daten oder Unterlagen besorgen. Lediglich die Angaben zur Grundstücks- und Wohnfläche sowie das Baujahr müssen Sie selbstständig beisteuern.

Text Hans-Werner Mayer
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Grafik: Elster