
WIE SICHER SIND MEINE DATEN ?
Chancen und Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Bereits vor gut 15 Jahren unternahm das Bundesgesundheitsministerium erste Vorstöße zur Digitalisierung von Patientendaten. Seitdem flossen Milliarden in die neue Gesundheitskarte und in Modellprojekte für elektronische Patientenakten. Jetzt haben sich Krankenkassen und Ärzte mit dem Gesundheitsministerium auf ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte geeinigt. In einer Absichtserklärung vereinbarten sie, gemeinsame Standards zu schaffen.
Die Einigung sieht demnach vor, dass die Gesellschaft für den Aufbau eines Gesundheitsdatennetzes (Gematik) die grundlegende technische Architektur und Schnittstellen definieren soll. Die Ärzteschaft wiederum solle die Formate festlegen, in denen medizinische Daten gespeichert würden. Die Patientenakten sollten dabei in verschiedene Bereiche unterteilt werden: In einem Standardbereich würden Medizindaten wie Röntgenbilder festgehalten, ein Kassenbereich biete Informationen zu Bonusprogrammen und in einem eigenen Fach könnten die Versicherten etwa Fitnessdaten speichern.
Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Bis Ende 2018 müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Daten der Patienten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen, wie z. B. Notfalldaten oder Medikationsplan, in einer solchen elektronischen Patientenakte oder einem Patientenfach für den Patienten bereitgestellt werden. Patienten können ihren Behandler dann über diese wichtigen Gesundheitsdaten informieren. In einem Patientenfach können auch eigene Daten, wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, abgelegt werden. In diesem Patientenfach können Patienten ihre Daten künftig auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen. Damit sind die Patienten über Diagnose und Therapie viel genauer und umfassender informiert und können besser als bisher über ihre Gesundheit mitentscheiden. Dies ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.
Patientensouveränität
Jeder Versicherte kann zu gegebener Zeit selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte zur Speicherung von medizinischen Daten Gebrauch machen möchte. Er bestimmt, ob und in welchem Umfang er eine Anwendung nutzt oder ob er später einen elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Patientenakte nutzt. Darüber hinaus können Patienten ihre Daten einsehen bzw. sich ausdrucken oder auch wieder löschen lassen. Nur die Verwaltungsdaten der Versicherten werden – wie bei der Krankenversichertenkarte – verpflichtend auf der Gesundheitskarte gespeichert.


Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Die Kommunikation von sensiblen Gesundheitsinformationen soll über eine sichere Datenautobahn, die Telematikinfrastruktur, die derzeit aufgebaut wird, erfolgen. Diese ist nicht vergleichbar mit dem öffentlichen
Internet. Medizinische Daten werden bereits verschlüsselt, bevor sie die Arztpraxis verlassen. Sie können – wenn der Patient den Zugriff auf diese Daten einem mitbehandelnden Arzt ermöglichen möchte – nur durch das gleichzeitige Stecken seiner Gesundheitskarte und des Heilberufsausweises des Arztes in das Kartenlesegerät entschlüsselt werden. Daher ist eine „Entschlüsselung“ durch Dritte ausgeschlossen. Diese „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik. Darüber hinaus müssen die Patientin bzw. der Patient einem Zugriff auf medizinische Daten jeweils durch die Eingabe einer PIN zustimmen (Ausnahme: Auf die Notfalldaten kann im Notfall ohne PIN zugegriffen werden; ebenso auf die Daten des Medikationsplans, wenn der Versicherte diese Daten ohne die PIN nutzen möchte).
Die elektronische Patientenakte steht ab 2021 jedem Versicherten, der möchte, zu.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Hand verfügen die Patientinnen und Patienten über ein Instrument, mit dem sie selber bestimmen können, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. Die Maßnahmen zum Datenschutz stellen ein Höchstmaß an Schutz für die sensiblen Gesundheitsdaten dar. Sie werden laufend technisch weiterentwickelt und sind eng mit der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn sehen vor, dass die elektronische Patientenakte bis spätestens 2021 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht. Sollten sich Kassen und Ärzte wie in der Vergangenheit gegenseitig blockieren, will er die Ausgestaltung der Digitalakte an sich ziehen. Einige Kassen bieten ihren Versicherten bereits eine Handy-App an, um ihre Gesundheitsdaten zentral zu verwalten.
TEXT Hans-Werner Mayer