
Spar-Tipps für Steuerzahler
Die deutsche Gesetzgebung bleibt beim Steuerrecht reformfreudig. Hinter dem sperrigen Namen »Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften« verbirgt sich einiges von dem Unternehmen und Arbeitnehmer profitieren können.
Staat fördert umweltfreundliche Mobilität
1. Hauptsächlich geht es um steuerliche Vorteil bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen. Arbeitnehmer, die ein solches
Fahrzeug auch privat nutzen, sollen bis Ende 2030 statt bis 2021 nur die Hälfte des geldwerten Vorteils versteuern müssen.
Voraussetzung: Die Kohlendioxidemission beträgt maximal 50 Gramm pro Kilometer oder die Reichweite der Fahrzeuge unter
ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs beträgt mindestens 60 Kilometer bzw. 80 Kilometer bei Anschaffung von 2025
bis 2030.
2. Der vom Arbeitgeber gestellte Ladestrom und die betriebliche Ladevorrichtung für das Aufladen der Batterien im Unternehmen
bleibt bis 2030 steuerfrei.

3. Bei der Neuanschaffung von Lieferfahrzeugen
von maximal 7,5 Tonnen, die nach dem
31.12.2019 angeschafft und ausschließlich
durch einen Elektromotor angetrieben
werden, ist eine Sonderabschreibung in Höhe
von 50 Prozent der Anschaffungskosten
geplant, die neben der normalen AfA in
Anspruch genommen werden kann.
4. Künftig sollen auf das Jobticket, das
Mitarbeiter aus ihrem Gehalt finanzieren,
nur 25 Prozent Steuern anfallen. Es bleibt
sozialversicherungsfrei. Zudem können sie
trotzdem die 30-Cent-Entfernungspauschale
für den Arbeitsweg absetzen. Gibt es das
Jobticket zusätzlich zum Gehalt, bleibt es
nach wie vor steuerfrei. Auch das Dienstrad,
das der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären
Gehalt spendiert, soll bis Ende 2030 statt bis
2021 steuerfrei bleiben.
5. Für Berufstätige, die mehr als acht Stunden
beruflich auswärts tätig sind, sollen ab 2020
die Verpflegungs- pauschalen von 12 auf 14
Euro steigen, bei 24 Stunden Abwesenheit
auf 28 Euro, für An- und Abreisetag bei
mehrtägigen Reisen auf 14 Euro.
TEXT Hans-Werner Mayer