Die wichtigsten Steueränderungen 2020

FOTO: Steve Buissinne (Pixabay)

Spar-Tipps für Steuerzahler

Die deutsche Gesetzgebung bleibt beim Steuerrecht reformfreudig. Hinter dem sperrigen Namen »Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften« verbirgt sich einiges von dem Unternehmen und Arbeitnehmer profitieren können.

Staat fördert umweltfreundliche Mobilität

1. Hauptsächlich geht es um steuerliche Vorteil bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen. Arbeitnehmer, die ein solches
    Fahrzeug auch privat nutzen, sollen bis Ende 2030 statt bis 2021 nur die Hälfte des geldwerten Vorteils versteuern müssen.
    Voraussetzung: Die Kohlendioxidemission beträgt maximal 50 Gramm pro Kilometer oder die Reichweite der Fahrzeuge unter
    ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs beträgt mindestens 60 Kilometer bzw. 80 Kilometer bei Anschaffung von 2025
    bis 2030.

2. Der vom Arbeitgeber gestellte Ladestrom und die betriebliche Ladevorrichtung für das Aufladen der Batterien im Unternehmen
     bleibt bis 2030 steuerfrei.

3. Bei der Neuanschaffung von Lieferfahrzeugen
     von maximal 7,5 Tonnen, die nach dem
     31.12.2019 angeschafft und ausschließlich
     durch einen Elektromotor angetrieben
     werden, ist eine Sonderabschreibung in Höhe
     von 50 Prozent der Anschaffungskosten
     geplant, die neben der normalen AfA in
     Anspruch genommen werden kann.

4. Künftig sollen auf das Jobticket, das
     Mitarbeiter aus ihrem Gehalt finanzieren,
     nur 25 Prozent Steuern anfallen. Es bleibt
     sozialversicherungsfrei. Zudem können sie
     trotzdem die 30-Cent-Entfernungspauschale
     für den Arbeitsweg absetzen. Gibt es das
     Jobticket zusätzlich zum Gehalt, bleibt es
     nach wie vor steuerfrei. Auch das Dienstrad,
     das der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären
     Gehalt spendiert, soll bis Ende 2030 statt bis
     2021 steuerfrei bleiben.

5. Für Berufstätige, die mehr als acht Stunden
     beruflich auswärts tätig sind, sollen ab 2020
     die Verpflegungs- pauschalen von 12 auf 14
     Euro steigen, bei 24 Stunden Abwesenheit
     auf 28 Euro, für An- und Abreisetag bei
     mehrtägigen Reisen auf 14 Euro.

TEXT Hans-Werner Mayer