
Rechte eines Azubis
Jeder Auszubildende besitzt Rechte, auf die er sich berufen kann, damit die Ausbildungszeit zufriedenstellend verläuft. Wir haben ein paar dieser Rechte aufgelistet und kurz erklärt:
Ausbildungsvertrag
Bei Beginn der Ausbildung muss zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen werden. In diesem werden alle Rechte und Pflichten festgelegt. So wissen beide Vertragspartner, woran sie sich halten müssen.
Vergütung
Der Fleiß eines Auszubildenden muss in Form einer angemessenen Vergütung belohnt werden. In einer dualen Ausbildung hat man das Recht auf ein Einkommen, das vom Arbeitgeber monatlich überwiesen wird.
Arbeits- und Pausenzeiten
Der Ausbildungsbetrieb legt die Arbeitszeiten fest, allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen:
Ein Auszubildender darf maximal acht Stunden pro Tag arbeiten.
Dies gilt bei Minderjährigen für fünf Tage und bei Volljährigen für sechs Tage die Woche.Eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden darf nicht überschritten werden. Bei Minderjährigen befindet sich die Grenze bei 40 Stunden.
Minderjährigen ist es nicht erlaubt zwischen 20 und 6 Uhr zu arbeiten.
Auch in Bezug auf Pausenzeiten müssen bestimmte Regeln eingehalten werden:
Sofern die Arbeitszeit eines Minderjährigen zwischen viereinhalb und sechs Stunden beträgt, hat dieser das Recht auf 30 Minuten Pause. Wird die Arbeitszeit von sechs Stunden überschritten, besteht das Recht auf eine Stunde Pause.
Volljährige dürfen bis zu sechs Stunden ohne Pause arbeiten. Eine Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden erlaubt eine 30-Minuten-Pause. Übersteigt die Arbeitszeit neun Stunden, gibt es mindestens 45 Minuten Pause.
Arbeiten nur für das Ausbildungsziel
Ein weiteres wichtiges Recht ist das ausschließliche Arbeiten für das Ausbildungsziel. Ein Auszubildender darf Arbeitsaufträge ablehnen, die nicht unmittelbar mit der Ausbildung in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise private Besorgungen für den Chef. Solche Tätigkeiten sind nicht im Sinne des Ausbildungsziels und können daher verweigert werden.
Ausbildungsmittel
Während der Ausbildungszeit müssen dem Auszubildenden Arbeitsmittel, wie Werkzeuge oder Arbeitskleidung, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt ebenfalls für Zwischen- sowie Abschlussprüfungen.
Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen
Der gewählte Ausbildungsbetrieb ist ebenfalls zur Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen verpflichtet. Dazu gehören neben Ausbildungsmaßnahmen auch der Berufsschulunterricht und von der Schule festgelegte Aktivitäten.
Ausbildungszeugnis
Nach Beendigung der Ausbildung hat ein Auszubildender das Recht auf ein Ausbildungszeugnis, welches der Arbeitgeber in schriftlicher Form ausstellen muss. Dieses Zeugnis enthält die Dauer, die Art sowie das Ziel der Ausbildung.
Es gilt jedoch zu beachten, dass entweder ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden kann. In einem qualifizierten Zeugnis, das der Auszubildende anfragen muss, steht zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.
Kündigungsrecht
Mit dem sogenannten Kündigungsrecht darf ein Auszubildender mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen das Ausbildungsverhältnis kündigen.
TEXT Leila Zimmer
QUELLE Ausbildung.de